Online-Buchung
Covid-Info
- 1. SELBSTTEST bei uns "HOTEL PARK" VOR ORT KOSTENLOS
- Unsere Gäste können im Hotel kostenlos einen zertifizierten Antigen Test durchführen. Als zertifizierte Stelle bekommen Sie anschließend
- das offizielle Testergebnis welches für 48 Stunden gültig ist und auch zur Einreise nach Deutschland anerkannt wird.
- 2. DAS CORONA –INFOPORTAL
Hier finden Sie alle nötigen Infos -https://www.willkommen.tirol/
3. ANREISE AUS DEM AUSLAND
Mit 19.5.2021gelten in Österreichneue Einreisebestimmungen.
Nach aktuellem Stand muss sich jeder, der nach Österreich einreist,online registrierenund einen negativen PCR-Test (gilt 72 h) oder ein Antigen-Text(gilt 48 h)haben.
Die Registrierung darf frühestens 72 Stunden vor der Einreise nach Österreich erfolgen.
Die Registrierung erfolgt über das Pre Travel Clearance Formular:https://entry.ptc.gv.at/
4. ANREISE–GRÜNER PASS gilt ab 19.05.2021
Hier gilt die 3-G-Regel: „GEIMPFT, GETESTET oder GENESEN“.
Wir bitten Sie,beim Check Infür alle Reisenden ab 10 Jahren einen negativen PCR-oder Antigentest vorzuweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Bei Vorlage eines Impfnachweises (ab 22 Tagen nach der Erstimpfung bis zu einem Jahr) oder einer Bestätigung Ihres Arztes der nachweislichen Genesung (bis 6 Monate) entfällt der Negativtest.
5. MÜSSEN SICH GEIMPFTE UND GENESENE TESTEN?
Nein,Impfung und Genesung gelten als „Eintrittstest“. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind von der Testpflicht ausgenommen.
Es ist kein Test notwendig für:
- Genesene:
- Ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion.
- Vorlage eines „Absonderungsbescheids“: Personen, die mit dem Coronavirus infiziert waren, sind ein halbes Jahr nach Genesung von der Testpflicht ausgenommen.
- Nachweis über eine erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion an SARS-CoV-2.
- Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf.
- Geimpfte:
- Nachweis über eine erfolgte Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als 3 Monate zurückliegen darf oder
- Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf, oder
- Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf,oder
- Impfung, wenn nicht länger als 9 Monate zurückliegt und wenn 21 Tage vor Impfung positiver PCR-Test bzw. vor der Impfung Nachweis neutralisierender Antikörper vorlag
- 6. IN ÖFFENTLICHEN BEREICHEN BESTEHTFFP2-MASKEN-PFLICHT.
Die FFP2-Maskenpflicht gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.Kinder zwischen dem vollendeten sechsten und dem vollendeten 14. Lebensjahr können einen Mund-Nasen-Schutz tragen.Muss eine FFP2-Maske getragen werden,wenn man getestet, geimpft und/oder genesen ist?Ja. Immer da, wo Maskenpflicht herrscht müssen auch Geimpfte/Genesene derzeit die FFP2-Maske tragen.
7. MINDESTABSTAND 2 METER
Bitte halten Sie einen Mindestabstand von 2 METERN IN ALLEN BEREICHEN
8. HÄNDEDESINFEKTION
- nach Eintritt in das Hotel –Desinfektionsspender in der Hotelhalle
- vor Eintritt in das Restaurant
- vor Selbstbedienung am Frühstücks-und Abendbuffet
- zwischendurch bzw. nach Bedarf
9. AUSREISE NACH DEUTSCHLAND
Quarantänefreies Ausreisen durch Vorlage eines zeitgerechten negativen Covid-19 Test (Antigen oder PCR) für NICHT-GEIMPFTE bzw. GENESE von befugter Stelle (Details siehe Anreise). GRATIS-ANTIGEN-TEST in der Teststraße am Schwarzsee in Kitzbühel, Kufstein, Wörgl und St. Johann in Tirol möglich.
Anmeldung frühzeitig (!) unter https://tiroltestet.leitstelle.tirol/
Öffnungszeiten: 08:00 –17:00 Uhr.Des Weiteren benötigen Sie eine Einreiseanmeldung:https://www.einreiseanmeldung.de/#/
10. WEITERE MASSNAHMEN:
- Auf Händeschütteln und Umarmungen verzichten.
- Händemehrmals täglich mit Wasser und Seife mind. 30 Sekundenwaschen.
- Berührung im Gesicht mitungereinigtenHänden vermeiden.
- Niesen oder husten in die Armbeugeoder in ein Taschentuch.
- Bei Anzeichen von Krankheit nicht verreisen.Bei Anzeichen während des Aufenthaltes Kontakt mit Gastgeber aufnehmen.
- Mit Ihrer Umsicht schützen Sie sich selbst sowie auch die anderen Gäste und Ihre Gastgeberinnen und Gastgeber!
Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt!
Stand: 19. Mai 2021 | Die Maßnahmen werden laufend an die offiziellen Vorgaben der Österreichischen Bundesregierung angepasst.